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Änderungsdatum: 09.10.2020
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Die mediCAD Hectec GmbH gewährt dem Endkunden das nicht ausschließliche Recht, die in dem Auftragsformular aufgeführte Software zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.
2. Zum Lizenzumfang gehören auch Datenbestände (Dateien, Datenbankmaterial), soweit diese Teil der in dem Auftragsformular bezeichneten Software sind. Werden dem Endkunden zukünftig Software-Updates (Aktualisierungen) oder/und – Upgrades (Ergänzungen) von mediCAD Hectec GmbH zur Verfügung gestellt, so gelten für diese ebenfalls die Lizenzbedingungen dieses Vertrages. Eine Verpflichtung der mediCAD Hectec GmbHs zur Weiterentwicklung der Software besteht nicht.
§ 2 Lieferung
1. Die Software und/oder der Lizenz Key wird dem Endkunden zum Download bereitgestellt. Im Lieferumfang ist eine digitale Anwendungsdokumentation enthalten.
2. Die Lieferzeit ergibt sich aus dem Auftragsformular.
§ 3 Nutzungsumfang
1. Der Endkunde ist berechtigt, die in dem jeweiligen Auftragsformular genannte Software zu nutzen. „Nutzen“ in diesem Sinne ist die nicht ausschließliche Nutzung der überlassenen Software auf denn von Hersteller freigegebene Hardware.
2. Das Kopieren der überlassenen Software ist nur in dem Umfange der bestimmungsgemäßen Nutzung des Programmes zulässig. Hierzu gehört insbesondere das Downloaden vom Hersteller oder Distributor, das Installieren auf einer Festplatte, und das Installieren auf die jeweiligen Clients, soweit dies die Nutzung technisch bedingt.
3. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Softwarecodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt.
4. Der Endkunde ist nicht berechtigt, die genannten Rechte auf Dritte zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
§ 4 Schutzrechte
1. Unbeschadet der eingeräumten Nutzungsrechte behält die Hectec GmbH alle Rechte an der Software und der Anwendungsdokumentation einschließlich aller vom Endkunden hergestellten Kopien oder Teilkopien.
2. Der Endkunde verpflichtet sich, die in der Software und der Dokumentation enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in alle hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien in unveränderter Form zu übernehmen.
3. Der Endkunde verpflichtet sich, die Software oder Dokumentation ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der mediCAD Hectec GmbH weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugängig zu machen. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Endkunden. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Endkunden oder andere Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software und der Dokumentation für den Endkunden bei diesem aufhalten.
4. Der Endkunde wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern oder Hardware, die vertragsgegenständliche Software enthalten, diese vollständig löschen.
§ 5 Lizenzkosten
Für die Übertragung oder Erwerb der Nutzungsrechte hat der Endkunde die in dem Auftragsformular festgelegten Lizenzgebühren oder Nutzungsgebühren zu entrichten. Die Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Beim Download der Software vom Hersteller oder Distributor sind die Lizenzgebühren im Voraus zu entrichten. Der Abschluss eines Wartungsvertrages mit der mediCAD Hectec GmbH ist Pflicht und wird im 12 monatigen Intervall fällig.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.
2. Für die Software und die Anwendungsdokumentation in der dem Endkunden überlassenen Fassung gewährleistet die mediCAD Hectec GmbH den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der bei Lieferung gültigen und dem Endkunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung. Im Falle erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist die mediCAD Hectec GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Gelingt es der mediCAD Hectec GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Endkunden eine vertragsgemäße Nutzung der Software ermöglicht wird, kann der Endkunde eine Herabsetzung der Lizenzgebühren verlangen oder die Lizenz für das Programm fristlos kündigen. Die Verpflichtung zur Nachbesserung endet, sechs Monate nach Überlassung der Software.
3. Der Endkunde ist verpflichtet, der mediCAD Hectec GmbH nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für das Programm vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Eine Haftung der mediCAD Hectec GmbH auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
2. Haftet die mediCAD Hectec GmbH gem. Abs. 1 (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die mediCAD Hectec GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
3. Die Haftungsbeschränkung gem. Abs. 2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der mediCAD Hectec GmbHs verursacht werden, welche nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten der mediCAD Hectec GmbHs gehören.
4. In den Fällen der Abs. 2 und 3 haftet die mediCAD Hectec GmbH nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
5. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet die mediCAD Hectec GmbH nach Maßgabe der Abs. 1 bis 4 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Endkunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
6. Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 bis 5 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der mediCAD Hectec GmbH.
7. Eine eventuelle Haftung der mediCAD Hectec GmbH für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 8 Softwarepflege und Support
1. Der Endkunde hat Anspruch auf telefonischen Support für die erworbene Software, wenn er die aktuellste Version der Software verwendet. Dies gilt auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
2. Der telefonische Support beinhaltet eine individuelle Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Softwareprodukte durch die mediCAD Hectec GmbH. Im Rahmen dieses individuellen Supports beantwortet die mediCAD Hectec GmbH während ihrer allgemeinen Geschäftszeiten auf einen bestimmten Anwendungsfall bezogene Fragen zu der unterstützten Software, zur Anwendungsdokumentation sowie zu Programmablauf und Anwendung der unterstützten Software.
3. Ziel des Supports ist es, den Endkunden in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachgerecht durchführen zu können, sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unterstützten Software. Der Support kann daher nur von entsprechend qualifizierten und im Umgang mit den unterstützten Produkten und der entsprechenden Systemumgebung erfahrenen Endkunden in Anspruch genommen werden.
§ 9 Schutzrechte Dritter
1. Die mediCAD Hectec GmbH wird den Endkunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch die vertragsgemäß genutzte Software in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden. Die mediCAD Hectec GmbH übernimmt dem Endkunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge, sofern der Endkunde die mediCAD Hectec GmbH von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und der mediCAD Hectec GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
2. Sind gegen den Endkunden Ansprüche gemäß Abs. 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann die mediCAD Hectec GmbH auf seine Kosten die Software und Dokumentation ändern oder austauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann jeder Vertragspartner die Lizenz für das betreffende Programm fristlos kündigen. In diesem Fall haftet die mediCAD Hectec GmbH dem Endkunden für den ihm durch die Kündigung entstehenden Schaden nach Maßgabe von § 7.
3. Die mediCAD Hectec GmbH hat keine Verpflichtungen, falls die Ansprüche gemäß Abs. 1 auf vom Endkunden bereitgestellten Programmen oder Daten oder darauf beruhen, dass das Programm und darin enthaltende Datenbestände nicht in einer von der mediCAD Hectec GmbH gelieferten gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter anderen als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen benutzt wurden.
§ 10 Kündigung, Rückgabe und Löschung von Lizenzmaterial
1. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Dies gilt insbesondere bei Verletzung der Bestimmungen nach § 3 (Nutzungsumfang) und § 4 (Schutzrechte).
2. Mit Wirksamwerden einer Kündigung nach Abs. 4, unabhängig von deren Zeitpunkt und Grund, ist der Endkunde verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der Software und der Dokumentation an die mediCAD Hectec GmbH zurückzugeben. Soweit Software auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Endkunden aufgezeichnet ist, tritt an Stelle der Rückgabe das vollständige Löschen der Aufzeichnung.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind unwirksam. Jegliche Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform.
2. Falls der Endkunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der mediCAD Hectec GmbH und als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung Landshut vereinbart.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Sollte der Vertrag unwirksame, undurchführbare, anfechtbare oder nichtige Bestimmungen enthalten, bleibt seine Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen, undurchführbaren, anfechtbaren oder nichtigen Bestimmung eine solche wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem mit der ursprünglichen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Die Softwarelizenzbedingungen der mediCAD Hectec GmbH werden bei Kauf der Software ausdrücklich akzeptiert.
Softwarelizenzbedingungen für Endkunden PDF (40KB) download
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